Lebensrettung

Am 31. Januar 2009, ca. 13 Uhr, fährt ein Fahrzeuglenker beim Bootshafen in Sisikon rückwärts, wobei er über das Ufer hinaus fährt. Das Fahrzeug stürzt über eine 1,5 Meter hohe Ufermauer in den Urnersee. Das Fahrzeug befindet sich in Schieflage und ragt aus dem Wasser. Dem Fahrzeuglenker gelingt es nicht, sich zu befreien.

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Herr Müller ist zu seinem Bootsplatz unterwegs, als er im See das Dach des Geländewagens erblickt. Er sieht, dass ein ihm bekannter Mann versucht, aus dem Dachfenster zu klettern, was offensichtlich nicht gelingt. Deshalb, und weil Herr Müller befürchtet, dass das Auto sinken kann, eilt er an die Unfallstelle. Mit einem Bein am Ufer und dem anderen auf dem schräg liegenden Fahrzeug gelingt es ihm mit einem Kraftakt, die rechte hintere Seitentüre zu öffnen. Dabei muss der Retter einen immer grösseren Spagat machen, weil der Wagen stetig sinkt. Das Auto füllt sich mit Wasser. Herr Müller packt den Fahrer an der Hand und zieht ihn in Sicherheit, gerade rechtzeitig, denn beide Männer müssen nun mit ansehen, wie das Auto auf den Grund sinkt.

Der Stiftungsrat kam zur Auffassung, dass der Retter schnell und geistesgegenwärtig gehandelt hat. Dies vorab deshalb, weil das Fahrzeug am Versinken war und wenig Zeit zur Verfügung stand, um den Eingeschlossenen aus seiner misslichen Lage zu befreien. Ohne Zweifel hat der Retter auch einen Sturz ins 4 bis 6 Grad kalte Wasser riskiert.

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