Die Auszeichnungen

Gemäss den Statuten der Stiftung ist es nicht die Lebensrettung als solche, die ausgezeichnet wird, sondern die Handlung „mit ausgesprochen heldenmütigem Charakter“. Ausschlaggebend ist dabei immer das Mass der Gefahr, in die sich der/die Retter/in begeben hat.

Goldmedaille

Goldene Ehrenmedaille

Der/die Retter/in hat sich dabei selbst oder seine/ihre Gesundheit ernsthaft einer Gefahr ausgesetzt, um das Leben eines Menschen zu retten. Rettungen, die keinen besonderen Mut erfordern und die jedermann als nächste und selbstverständliche Pflicht gegenüber dem Mitmenschen obliegt, werden von der Stiftung nicht ausgezeichnet. Dagegen werden auch Personen ausgezeichnet, die besondere Zivilcourage bewiesen haben.

Die Stiftung kann einem/r Retter/in oder – sofern diese/r bei der Rettung sein/ihr Leben verloren hat – seinen/ihren Familienangehörigen einmalige oder wiederkehrende Unterstützungen gewähren.

Wie wird ein Rettungsfall geprüft?

Die Stiftung lässt sich alle ihr gemeldeten Rettungsfälle nach ständiger Praxis durch amtliche Erhebungen bestätigen und erläutern. Dies um eine möglichst objektive Darstellung zu erhalten. Der Stiftungsrat entscheidet auf Grund dieser zumeist polizeilich attestierten Unterlagen, ob die nach Stiftungsurkunde geforderten Voraussetzungen für eine Auszeichnung erfüllt sind.

Was erhält die ausgezeichnete Person?

Nach dem Willen des Stifters erhält jede ausgezeichnete Person grundsätzlich ein Ehrendiplom. Dazu können auch Ehrenmedaillen in Bronze, Silber und Gold mit dem eingravierten Namen des/der Retters/in vergeben werden oder gleichwertige Armbanduhren, in Einzelfällen auch Barbeträge. Jugendliche Lebensretter erhalten zudem einen Gutschein für eine Ballonfahrt oder einen Helikopterflug.

 

Zusammenstellung der Auszeichnungen