Die Unterstützungen
Die Stiftung kennt Unterstützungen in Form einmaliger oder wiederkehrender Barentschädigungen; letztere in Form von Renten. Dabei wird die Bestimmung des Stifters berücksichtigt, wonach eine von der Stiftung bewilligte Rente bei gleichzeitigem Bezug von Leistungen von anderer Seite unter keinen Umständen gekürzt oder gestrichen werden darf.

Dieser Form der Anerkennung kam bis Ende der 50-er Jahre grössere Bedeutung zu, weil die schweizerischen Sozialversicherungswerke damals erst im Aufbau waren.

Urkundlich verankert ist zudem eine Bestimmung, wonach Überschüsse der Kapitalerträge ausnahmsweise zur Unterstützung von Personen verwendet werden können, die von Naturkatastrophen heimgesucht wurden.