Auf den Brief an den Bundesrat...
Angeregt durch den Erfolg seiner Stiftungen in den USA und in anderen
westeuropäischen Staaten wandte sich Andrew Carnegie am 22. März
1911 in einem Brief an den damaligen Schweizerischen Bundespräsidenten
Marc Emil Ruchet: " Wir leben in einem heroischen Zeitalter. Die Industrialisierung
entwickelt die Helden des Friedens. Kaum ein Tag vergeht, ohne dass
der einen oder anderen schon bestehenden Heldenstiftung mutige Handlungen
mitgeteilt werden..."
...folgt die grosszügige Schenkung:
Gleichzeitig stellte er dem Bundesrat die Summe von
130 000 Dollars - damaliger Wert 650 000 Franken - zur Errichtung der Carnegie-Stiftung
für Lebensretter/innen zur Verfügung.
Die Stiftung für Lebensretter/innen
Der Bundesrat nahm die Schenkung an und erklärte sich mit Beschluss vom 28. April
1911 bereit, mit dem Inkrafttreten des Schweizerischen Zivilgesetzbuches am 1.
Januar 1912, die Errichtung der Stiftung an die Hand zu nehmen.
Die Stiftungsorgane
a) der Stiftungsrat
b) die Geschäftsprüfungskommission
c) die Revisionsstelle
d) die Geschäftsstelle.
Nach den Statuten vom 9. September 2008 gehören dem Stiftungsrat mindestens drei natürliche Personen oder Vertreter/innen von juristischen Personen an, die grundsätzlich ehrenamtlich tätig sind.
Andrew Carnegie sah in seinem Testament vor, dass sich der Stiftungsrat wie folgt zusammensetzt:
Mitglieder von Amtes wegen:
• der/die jeweilige Vorsteher/in des Eidg. Departements
des Innern (EDI), als Präsident/in
• der/die jeweilige Botschafter/in der Vereinigten Staaten
von Amerika in der Schweiz
• der jeweilige Oberfeldarzt der Armee
• je ein Mitglied des National- und Ständerats
• der/die jeweilige Präsident/in der Schweizerischen
gemeinnützigen Gesellschaft (SGG)
Andere Mitglieder:
• drei auf Lebenszeit frei wählbare Privatpersonen.
Bei der Bestellung des Stiftungsrats wird diesen Auflagen wenn immer möglich Rechnung getragen, obschon sie nicht mehr zwingend sind.
"Fonds für Helden"
Carnegie Hero Trust Funds gibt es in folgenden Staaten: |