Meldung einer Lebensrettung
Der Carnegie-Stiftung kann als Lebensretter/in gemeldet werden, wer auf schweizerischem Hoheitsgebiet ein Menschenleben gerettet beziehungsweise wer den Versuch dazu unternommen und sich dabei einer Gefahr ausgesetzt hat.

Der Stiftungsrat prüft periodisch alle der Stiftung gemeldeten Rettungsfälle und entscheidet über die Vergabe von Auszeichnungen oder die Leistung finanzieller Unterstützungen.
Personalien der Lebensretter/in
01. Name:
02. Vorname:
03.

Geburtsdatum
(Tag/Monat/Jahr)
04. Heimatort:
05. Zivilstand:
06. Beruf:
07. Wohnort:
08. Postleitzahl:
09. Strasse:
10. e-mail:
   
11. Ort der Rettungstat:
 
12.

Falls es sich bei der Rettung um eine solche aus einem Gewässer handelt:
a) Name des Flusses/Sees:
 
b) Breite des Flusses/Sees:
 
c) Tiefe des Flusses/Sees:
 
d) Wassertemperatur:
 
e) Entfernung vom Ufer:
 
f) Bekleidung des/der Retters/in:
 
13. Darstellung der Lebensrettung:
 
14. Gefahr bei der Rettung ja/nein:
  Ja Nein
15. Worin bestand die Gefahr:
 
16. Erlittener Sachschaden:
 
17. Anderweitige Belohnung:
 
18. Bemerkungen:
 
19. Ihre eMail-Adresse:
 
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