Wer verdient die Auszeichung?
Gemäss den Statuten der Stiftung ist es nicht die Lebensrettung als
solche, die ausgezeichnet wird, sondern nur die Handlung "mit ausgesprochen
heldenmütigem Charakter". Der/die Retter/in hat sich dabei selbst oder
seine/ihre Gesundheit ernsthaft einer Gefahr ausgesetzt, um das Leben
eines Menschen zu retten. Rettungen, die keinen besonderen Mut erfordern
und die jedermann als nächste und selbstverständliche Pflicht
gegenüber dem Mitmenschen obliegt, werden von der Stiftung nicht ausgezeichnet.
Die Stiftung kann einem/r Retter/in oder - sofern diese/r bei der Rettung
sein/ihr Leben verloren hat - seinen/ihren Familienangehörigen einmalige
oder wiederkehrende Unterstützungen gewähren.
Wie wird ein Rettungsfall geprüft?
Die Stiftung lässt sich alle ihr gemeldeten Rettungsfälle nach ständiger
Praxis durch amtliche Erhebungen bestätigen und erläutern. Dies um
eine möglichst objektive Darstellung zu erhalten. Der Stiftungsrat entscheidet
auf Grund dieser zumeist polizeilich attestierten Unterlagen, ob die
nach Stiftungsurkunde geforderten Voraussetzungen für eine Auszeichnung
erfüllt sind.
Was erhält die ausgezeichnete Person?
Der Stifter verfügte, dass jede ausgezeichnete Person grundsätzlich
ein Ehrendiplom erhält. Dazu können auch Ehrenmedaillen in Bronze,
Silber und Gold mit dem eingravierten Namen des/der Retters/in vergeben
werden oder gleichwertige Armbanduhren, in Einzelfällen auch Barbeträge.
Ausschlaggebend soll immer das Mass der Gefahr sein, in die sich der/die
Retter/in begeben hat.